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© EDV- Service Peter John Backhausgasse 72, 99955 Mittelsömmern
AGBs pdf
es gelten unsere Algemeinen Geschäftsbedingungen
Wartungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) § 1 Geltungsbereich der AGB (1) Der EDV- Service Peter John erbringt alle Leistungen gegenüber dem Kunden ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB. (2) Der Einbeziehung abweichender AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des EDV- Service Peter John. (3) Die AGB des EDV- Service Peter John gelten auch dann, wenn der Auftrag / die Dienstleistung in Kenntnis entgegenstehender oder ihren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausgeführt wird. (4) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.   § 2 Leistungspflichten (1) Der Umfang der Leistungen des EDV- Service Peter John ergibt sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Vertrag einschliesslich der Anlagen und aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen. (2) Dem EDV- Service Peter John steht es zu, Leistungen frei zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen und sie ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, sofern es aus technischen Gründen erforderlich ist und zu keinen zusätzlichen Kosten für den Kunden führt. (3) Soweit der EDV- Service Peter John kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), erwachsen hieraus für den Kunden keine Ansprüche auf zukünftige Leistung. Diese Dienste können jederzeit eingestellt werden. Der Kunde wird im Voraus in angemessener Frist über die Einstellung der Dienste informiert, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht. (4) Die Durchführung der jeweiligen Leistungen orientiert sich an dem vertraglich festgelegten Zeitplan oder des vereinbarten Fertigstellungszeitpunktes, sonst nach Ermessen des EDV- Service Peter John, wobei eine zeitnahe Ausführung durch den EDV- Service Peter John angestrebt ist. (5) Gegebenenfalls auftretende Verzögerungen wegen mangelnder Mitwirkung des Kunden, wegen unvollständiger oder fehlerhafter Unterlagen, Daten oder überlieferten fachlichen Spezifikationen, sind von den für den EDV- Service Peter John geltenden Fristen in Abzug zu bringen. Den in diesem Zusammenhang entstandenen Mehraufwand vergütet der Kunde den EDV- Service Peter John gesondert. (6) Änderungen oder Zusatzwünsche zu der vertraglichen vereinbarten Leistung werden dem EDV- Service Peter John gesondert vergütet. Der EDV- Service Peter John unterbreitet in diesem Fall dem Kunden ein Angebot, einschliesslich der zusätzlichen Vergütung, über die zusätzlich vom Kunden gewünschten Leistungen. Der Kunde teilt nach angemessener Prüfzeit unverzüglich schriftlich mit, ob er dieses Angebot annimmt. Bei Ablehnung oder ausbleibender oder nicht rechtzeitiger Mitteilung verbleibt es bei dem ursprünglichen Leistungsumfang. Hieraus entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des EDV- Service Peter John. (7) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass alle Verträge von Drittanbietern (z.B. Telefon/ Internet Domainregistrierung und Webhosting), sofern diese Leistungen Vertragsbestandteil sind, lediglich von dem EDV- Service Peter John vermittelt werden. Verpflichteter aus den vermittelten Verträgen (z.B. Telefon/ Internet Domainregistrierung und Webhosting) wird und ist der Kunde, sofern der Kunde keinen anderen Dritten benennt oder die Parteien keine anderweitige Abrede getroffen haben. Der abgeschlossene Vertrag beinhaltet zugleich eine entsprechende Vollmacht zur Abgabe alle Erklärungen und Vornahme aller Handlungen für den Kunden, die für die Vermittlung dieser Leistungen notwendig werden. (8) Im Fall der Beauftragung des EDV- Service Peter John mit der Suchmaschinenoptimierung (SEO), wird durch den EDV- Service Peter John nur die Vornahme aller im Rahmen einer solchen Dienstleistung regelmässig zumutbaren, technischen und logistischen Massnahmen geschuldet. Ein Erfolg wird dagegen nicht geschuldet.   § 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden (1) Der Kunde hat dem EDV- Service Peter John jede Änderung seines persönlichen Namens und/oder seines Firmennamens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail Adresse, jede Änderung in seiner Person oder seiner Rechtsform mitzuteilen. (2) Bei nicht erfolgter Mitteilung ist der EDV- Service Peter John nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. (3) Der Kunde sichert dem EDV- Service Peter John zu, dass das an den EDV- Service Peter John übergebene Material frei von Patenten, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Der Kunde stellt diesbezüglich den EDV- Service Peter John von allen Ansprüchen aus der Benutzung von Schutzrechten Dritter oder wegen eines Verstosses dagegen frei. (4) Der Kunde wird dem EDV- Service Peter John die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung notwendig sind. Die Vertragspartner werden im Einzelfall Einvernehmen darüber erzielen, wann und in welcher Weise die Mitwirkungsleistungen des Kunden zu erbringen sind. Ihr Umfang richtet sich nach der Art der zu erbringenden Leistung. (5) Im Fall der Softwareerstellung wird der Kunde die für die Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software notwendigen Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen, erwerben oder den EDV- Service Peter John hierzu beauftragen. Die gilt insbesondere für das erforderliche Betriebssystem, Datenbank-, Telekommunikations- und Serviceprogramme (Tools) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie für sonstige erforderliche Software. Der Kunde sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte. Auch die Pflege, insbesondere die Aktualisierung solcher Software, die der Kunde bereitstellt, ist Sache des Kunden. (6) Der Kunde wird dem EDV- Service Peter John bei der Fehlerfeststellung und Fehlerbeseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Fehlers ergeben. (7) Die vom Kunden geforderten Leistungen dürfen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen international anerkannte Regeln des Völkerrechts verstossen. Auch pornographische/ erotische Inhalte dürfen die Leistungen nicht enthalten. Der EDV-Service Peter John, Peter John, ist berechtigt die Erbringung solcher Leistungen zu verweigern und den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesen Fällen stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche zu und der Vergütungsanspruch der EDV-Service Peter John richtet sich in entsprechender Anwendung nach § 649 BGB.   § 4 Vertragsangebot, Vertragsschluss (1) Grundlage der Zusammenarbeit ist der jeweils zwischen dem EDV- Service Peter John und dem Auftraggeber schriftlich geschlossene Vertrag. (2) Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch den EDV- Service Peter John sind freibleibend.   § 5 Abnahme (1) Sind Leistungsphasen vereinbart, kann der EDV- Service Peter John den Kunden auffordern, in sich geschlossene Teilleistungen gesondert abzunehmen. Der EDV- Service Peter John ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen. (2) Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.   § 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen (1) Es gelten die im Vertrag oder einer schriftlichen Zusatzvereinbarungen zum Vertrag getroffenen Vergütungsabreden und die darin festgelegten Zahlungsbedingungen einschliesslich der Fristen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu leisten, wobei massgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto des EDV- Service Peter John ist. (3) Sind Teilzahlungen oder Vorauszahlungen vereinbart, ist der EDV- Service Peter John berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, sofern der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Teil- oder Vorauszahlung mehr als zwei Monate in Verzug ist. Gleiches gilt für die Schlussrechnung. (4) Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ist der EDV- Service Peter John berechtigt, für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,– € zu berechnen.   § 7 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte (1) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der EDV- Service Peter John die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch des EDV- Service Peter John. (2) Ab dem Zeitpunkt der vollständigen Begleichung aller Leistungsrechnungen durch den Kunden räumt der EDV- Service Peter John, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wurde, dem Kunden an der von dem EDV- Service Peter John erbrachten Leistung ein für alle zurzeit bekannten Nutzungsarten ausschliessliches, übertragbares, unwiderrufliches und unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Die Rechte nach § 13 und 25 UrhG sind ausgeschlossen. (3) Bis zum vollständigen Leistungsaustausch erhält der Kunde eine Nutzungs- und Verwertungslizenz für die Dauer der vollständigen Vertragserfüllung durch den Kunden, insbesondere für die Testphasen. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung. (4) Werden Teile der Leistung oder die vollständige Leistung auf Basis von frei verfügbarer Software oder Softwarefragmenten gefertigt oder werden sonstige Materialen (Bilder etc.) Dritter durch den EDV- Service Peter John verwendet, gelten die Nutzungsbestimmungen für diese Teile und Materialen zusätzlich. Der EDV- Service Peter John informiert den Kunden über die verwendete Software und die verwendeten Materialien und die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen. Sollten derartige Nutzungsbedingungen für den Kunden unzumutbar sein oder sich widersprechen, wird der EDV- Service Peter John auf Anforderung des Kunden hin eine Alternative vorschlagen. Kommt die Alternative zum Einsatz, gilt vorstehendes entsprechend.   § 8 Datensicherheit, Datenschutz, Geheimhaltung, Verschwiegenheit (1) Der Kunde hat vor der Durchführung der vertraglichen Leistungen durch den EDV-  Service Peter John eine Datensicherung durchzuführen. Während oder nach der Erbringung der geschuldeten Leistung ist der Kunde bis zum Ende der Gewährleistungspflicht bzw. der Vertragslaufzeit verpflichtet, seine Software und seine Daten ordnungsgemäss in regelmässigen Abständen in maschinenlesbarer Form zu sichern, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Als üblicher Schutz gilt derzeit ein Tag. Ferner ist der Kunde verpflichtet, regelmässig seine Daten einer Virenschutzprüfung zu unterziehen. (2) Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Jeder Vertragspartner verpflichtet die auf seiner Seite tätigen Personen gemäss § 5 Satz 2 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis und weist dies dem Vertragspartner auf Anforderung nach. (3) Soweit der EDV- Service Peter John bei der Durchführung dieses Vertrages personenbezogene Daten (z. B. Testdaten) verarbeitet, wird sie im Auftrag des Kunden im Sinne des § 11 BDSG tätig. Sie wird die personenbezogenen Daten daher nur im Rahmen dieses Vertrages oder anderer schriftlicher Weisungen des Auftraggebers und gemäss den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. (4) Der EDV- Service Peter John verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. (5) Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des EDV- Service Peter John. Das gilt insbesondere auch für die während der Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte. (6) Vorstehende Verpflichtungen aus den Absätzen 1 bis 5 treffen die von den Vertragspartnern eingesetzten Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer. Entsprechende Verpflichtungen stellen die Parteien sicher und weisen diese auf Anfrage gegenseitig nach.   § 9 Haftung für Mängel (1) Für etwaige Mängel leistet der EDV- Service Peter John nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern die Erfüllung ernsthaft und endgültig oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismässiger Kosten verweigert wird oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und ggf. Schadensersatz im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung verlangen. (2) Gewährleistungsansprüche des Kunden sind jedoch ausgeschlossen, wenn dieser die Leistung des EDV- Service Peter John (z.B. Software) selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Kunde weist nach, dass eine Änderung unsere Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software bei Abnahme anhaftete. (3) Der EDV- Service Peter John gewährleistet, dass die von ihr im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach ihrer Erkenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung entsprechend dieser Vereinbarung einschränken oder ausschliessen. Der EDV- Service Peter John stellt den Kunden insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei, die eine Verletzung von Schutzrechten geltend machen. Für den Kunden gilt § 3 Absatz 2 dieser AGB. (4) Wird die vertragsgemässe Nutzung entgegen der zwischen den Vertragspartnern getroffenen Abrede durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der EDV- Service Peter John unbeschadet der dem Kunden zustehenden Ansprüche das Recht, in einem für den Kunden zumutbaren Umfang nach dessen Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäss genutzt werden können. (5) Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634 a BGB. Danach verjähren die Ansprüche innerhalb der regelmässigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB). (6) Weitergehende Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 7.   § 10 Haftung für Schäden (1) Die Haftung des EDV- Service Peter John, Peter John, für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet der EDV- Service Peter John für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der von den EDV- Service Peter John eingesetzten Erfüllungsgehilfen. (2) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund eines Mangels des hergestellten Werkes. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb der regelmässigen Verjährungsfrist. (3) Die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.   § 11 Verjährung eigener Ansprüche Ansprüche des EDV- Service Peter John auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.   § 12 Form von Erklärungen Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber des EDV- Service Peter John oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.   § 13 Erfüllungsort - Rechtswahl – Gerichtsstand (1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des EDV- Service Peter John. (2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Ausschliesslicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den EDV- Service Peter John am Geschäftssitz zuständige Gericht.   Mittelsömmern den, 22. Januar 2011 Datenschutz AGBs